Anti-Spam-Richtlinie
Vereine sind Gemeinschaften. Post an Menschen, die nie beigetreten sind oder nie darum gebeten haben, schadet der Gemeinschaft, in deren Namen sie spricht. Auf unseren Systemen ist sie nicht erlaubt und beendet die Zusammenarbeit.
Uebersetzt aus dem Englischen. Im Streitfall gilt die englische Originalfassung.
Grundsaetze
- Wir versenden im Auftrag von Vereinen an deren Mitglieder und an bestaetigte Rundschreiben-Abonnenten, an niemanden sonst.
- Die Liste jedes Vereins wird getrennt gefuehrt; wir legen keine Listen zusammen, auch nicht von Vereinen desselben Dachverbands.
- Adressen aus Veranstaltungsanmeldungen, Verlosungen oder von Sponsoren kommen ohne ausdrueckliches Einverstaendnis nicht hinzu.
- Neue Vereine sagen uns vor der ersten Aussendung, wie ihre Liste entstanden ist; wir halten das fest.
Nicht zulaessig
- Ehemalige Mitglieder nach dem Austritt anschreiben, ausser zur Abwicklung des Austritts.
- Eine Mitgliederliste nutzen, um fuer das Angebot eines Dritten zu werben.
- Verbergen, welcher Verein versendet.
- Abbestellungen des Rundschreibens nicht zeitnah umsetzen.
Nach einer Meldung
- Wir bestaetigen die Meldung und stellen aus dem Kopfbereich fest, welcher Verein und welche Aussendung betroffen ist.
- Erscheint sie begruendet, wird der weitere Versand dieser Aussendung waehrend der Pruefung gestoppt.
- Ein bestaetigter Verstoss beendet unseren Dienst fuer den Verein; die meldende Adresse wird von kuenftiger Post ausgenommen.
- Blacklist-Betreiber koennen die massgeblichen Fakten ueber die Kontaktadresse anfordern.
Unerwuenschte Post melden
Bitte leiten Sie die Nachricht mit vollstaendigem Kopfbereich an die Adresse unten weiter. Daran erkennen wir genau, aus welcher Liste sie stammt.